Voraussetzungen für ALLE Stellen:
– nachgewiesene Immunität gegen Masern (Impfpass oder ärztliche Bescheinigung)
– Vorlage aktuelles erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag
*Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind sich sehr ähnlich, unterscheiden sich aber hauptsächlich bei der Altersgrenze: Das FSJ ist nur bis 26 Jahre möglich, der BFD ist alterslos.